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Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Ende letzten Jahres hat der Bundestag eine zentrale Anti-Terror-Datei beschlossen. Sie soll beim Bundeskriminalamt geführt werden. Das Gesetz erlaubt die Volldatenverknüpfung geheimdienstlicher und polizeidienstlicher Erkenntnisse. Aus Sicht der Linken wird damit das Trennungsgebot von Geheimdienst und Polizei verletzt. Es bleibt abzuwarten, ob ein Einzelkläger oder vielleicht die Fraktion der Linken gegen dieses Gesetz in Karlsruhe klagen wird.

Nun hat am 05. Februar 2007 der Bundesrichtshof (BGH) eine Entscheidung gefällt, nach der die online-Durchsuchung von beliebigen, an das Internet angebundenen Computer unzulässig ist.

Weitere Informationen hierzu:
Text meines Newsletters zu diesem Thema
Presseerklärung des BGH zur Entscheidung
Ausführliche Begründung der Entscheidung (PDF, 100kB)
 Quelle: http://www.bgh.de